Neue Anforderungen an Nachhaltigkeitskommunikation
Nachhaltigkeit spielt für Unternehmen eine immer wichtigere Rolle – ebenso wie die glaubwürdige Kommunikation entsprechender Maßnahmen. Mit der neuen EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) verschärft die Europäische Union deshalb ihre Vorgaben gegen irreführende Umweltwerbung. Die Richtlinie muss bis zum 27. September 2026 in Deutschland umgesetzt sein und wird über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbindlich angewendet.
Ausgangspunkt der Neuregelung sind Erkenntnisse der EU-Kommission, wonach zahlreiche Umweltaussagen in der Werbung ungenau, nicht ausreichend belegt oder sogar irreführend sind. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen und mehr Transparenz bei Nachhaltigkeitsaussagen zu schaffen.
Das sind die wichtigsten Neuerungen
Unternehmen sollten ihre Werbeaussagen und Marketingmaterialien rechtzeitig überprüfen. Zu den wesentlichen Anforderungen gehören:
- Klimaneutralitätsversprechen werden deutlich eingeschränkt. Aussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „CO₂-kompensiert“ sind künftig unzulässig, wenn sie ausschließlich auf dem Erwerb von CO₂-Zertifikaten beruhen und nicht durch tatsächliche Emissionsminderungen belegt werden.
- Nachhaltigkeitssiegel unterliegen strengeren Vorgaben. Eigene Unternehmenssiegel oder Logos ohne unabhängige Kontrolle genügen künftig nicht mehr. Zulässig sind grundsätzlich nur staatlich anerkannte oder von unabhängigen Zertifizierungsstellen überwachte Siegel.
- Umweltaussagen müssen nachweisbar sein. Wer mit ökologischen Vorteilen wirbt, muss diese wissenschaftlich belegen können. Die zugrunde liegenden Informationen sollen transparent und nachvollziehbar zugänglich sein.
- Langlebigkeit rückt stärker in den Fokus. Die Richtlinie geht auch gegen sogenannte geplante Obsoleszenz vor. Irreführende Aussagen zur Haltbarkeit von Produkten, zu Reparaturmöglichkeiten oder zu Software-Updates sollen künftig verhindert werden.
Praxis-Tipp
Nicht nur Werbekampagnen sollten überprüft werden. Auch Inhalte auf der Unternehmenswebsite, in Broschüren, Social-Media-Beiträgen oder Produktbeschreibungen können unter die neuen Regelungen fallen. Eine frühzeitige Bestandsaufnahme hilft dabei, spätere Anpassungen ohne Zeitdruck vorzunehmen.
Unternehmensberater Oliver Gräfe empfiehlt:
„Nachhaltigkeit bleibt ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Entscheidend ist jedoch, dass entsprechende Aussagen künftig belastbar dokumentiert und rechtlich abgesichert sind. Unternehmen sollten ihre Kommunikation deshalb rechtzeitig auf den Prüfstand stellen.“
Das OG-Consulterteam unterstützt Unternehmen dabei, Nachhaltigkeitskommunikation rechtssicher zu gestalten, Greenwashing-Risiken zu vermeiden und Marketing- sowie Unternehmenskommunikation frühzeitig an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen.
