Arbeitsunfähigkeit korrekt anzeigen – klare Abläufe schaffen Sicherheit
Die Krankenstände in Deutschland erreichen seit geraumer Zeit hohe Werte. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, dass im Krankheitsfall klare und verbindliche Abläufe bestehen. Vielen Beschäftigten ist nicht vollständig bewusst, welche Pflichten sie bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit tatsächlich haben.
Grundsätzlich gilt: Wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter arbeitsunfähig krank, muss diese Information unverzüglich am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber eingehen – möglichst noch vor Arbeitsbeginn. Dies dient nicht nur der formalen Erfüllung der Anzeigepflicht, sondern vor allem der betrieblichen Organisation, damit kurzfristig disponiert werden kann.
Ein verbreitetes Missverständnis besteht darin, dass die Meldung erst erfolgen müsse, wenn eine ärztliche Diagnose vorliegt oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) übermittelt wurde. Das ist nicht korrekt. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon.
Ebenso wichtig ist, gegenüber wem die Krankmeldung erfolgt. Die Information muss bei einer hierfür vorgesehenen Stelle im Unternehmen eingehen – etwa bei der direkten Führungskraft oder in der Personalabteilung. Die Mitteilung an Kolleginnen oder Kollegen reicht grundsätzlich nicht aus. Dies wurde auch durch eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München bestätigt.
Für Unternehmen empfiehlt es sich daher, intern eindeutig festzulegen und zu kommunizieren, wer im Krankheitsfall zu informieren ist und auf welchem Weg dies zu geschehen hat, beispielsweise telefonisch bei der direkten vorgesetzten Person.
Kommt es zu Verstößen gegen diese Anzeigepflicht, kann eine Abmahnung ein angemessenes arbeitsrechtliches Mittel sein. Dabei steht nicht die Sanktion im Vordergrund, sondern der Hinweis auf bestehende Pflichten und die Möglichkeit, das Verhalten künftig anzupassen. Eine solche Maßnahme trägt dazu bei, die Bedeutung der Regelung zu verdeutlichen und wiederkehrende Probleme zu vermeiden.
Klare Prozesse und transparente Kommunikation sorgen somit für Sicherheit – sowohl für Unternehmen als auch für Beschäftigte.
Das OG-Consulterteam unterstützt Arbeitgeber dabei, rechtssichere Regelungen zur Krankmeldung im Unternehmen zu etablieren und bei Bedarf praxisnah umzusetzen.
